Foreign-Subsidies Regulation (FSR): Evaluierungsbericht

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Pressemitteilung: Review finds Foreign Subsidies Regulation fit for purpose, Commission considers targeted changes

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Arbeitsunterlage Kommission: b907bbd7-3ef9-4447-bb1a-f7ba2d4df8f0_en

 

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2026 ihren ersten Evaluierungsbericht zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign-Subsidies Regulation – FSR) veröffentlicht. Der Bericht erfolgt auf Grundlage von Art. 52 Abs. 2 FSR und zieht eine Bilanz der ersten drei Jahre der Anwendung der Verordnung.

 

Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die FSR grundsätzlich geeignet ist, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen zu adressieren („fit for purpose“). Strukturelle Änderungen der Verordnung hält sie derzeit nicht für erforderlich. Zugleich erkennt sie an, dass die Anwendung der FSR für Unternehmen mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist. Dies betrifft insbesondere die Erfassung und Meldung sogenannter Foreign Financial Contributions (FFCs) sowie die praktische Handhabung der Anmeldeverfahren bei Unternehmenszusammenschlüssen und öffentlichen Vergabeverfahren.

 

Nach Angaben der Kommission zeigt die bisherige Durchsetzungspraxis, dass die Verordnung tatsächlich genutzt wird. Bis Ende Mai 2026 gingen 273 FSR-Anmeldungen im Bereich von Unternehmenszusammenschlüssen ein; in drei Fällen wurden vertiefte Prüfverfahren eröffnet. Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe wurden mehr als 5.000 Meldungen bzw. Erklärungen eingereicht. Hier leitete die Kommission vier vertiefte Prüfverfahren ein.

 

Die Evaluierung verweist zugleich auf fortbestehende Rechtsunsicherheiten, unter anderem die Reichweite und praktische Erfassung von FFCs, die Kriterien zur Feststellung einer Wettbewerbsverzerrung, die Einordnung besonders problematischer Subventionsformen sowie die Anwendung des sogenannten Abwägungstests. Im Bereich der Zusammenschlusskontrolle werden insbesondere der Aufwand bei der Datenerhebung und die Unsicherheit hinsichtlich möglicher Prüfungen von Transaktionen unterhalb der Anmeldeschwellen hervorgehoben. Bei öffentlichen Vergabeverfahren stehen die Komplexität der Meldepflichten und Formblätter, Schwierigkeiten bei der Identifizierung relevanter FFCs sowie enge Verfahrensfristen im Mittelpunkt.

 

Vor diesem Hintergrund prüft die Kommission gezielte Anpassungen des Verfahrensrahmens, insbesondere mögliche Vereinfachungen bei Anmelde- und Berichtspflichten im Bereich der Zusammenschlusskontrolle und der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Pressemitteilung zufolge sollen entsprechende Vorschläge noch im Herbst 2026 vorgelegt werden; eine Annahme möglicher Änderungen wird für 2027 angestrebt.