Schweden: „New Competition Tool“

Schweden Kartellrecht NCT

NCT: Nya verktyg för stärkt konkurrens i privat och offentlig verksamhet – Regeringen.se

 

Links:

New Swedish competition rules what you need to know – Bird & Bird,

The Swedish Parliament adopts 3 major competition law reforms strengthening market investigations, public sector competition oversight and merger control – Concurrences

Sweden adopts major reform of its competition law regime | Kluwer Competition Law Blog

 

Am 6. Mai 2026 hat das schwedische Parlament ein umfassendes Reformpaket des Wettbewerbsrechts verabschiedet. Grundlage war der Vorschlag der Regierung „Nya verktyg för stärkt konkurrens i privat och offentlig verksamhet“ (Prop. 2025/26:203), der am 17. März 2026 vorgelegt wurde. Die neuen Regelungen treten überwiegend am 1. August 2026 in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Wettbewerbsbedingungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu stärken und die Eingriffsmöglichkeiten der schwedischen Wettbewerbsbehörde deutlich zu erweitern. Die Änderungen umfassen insbesondere die Einführung eines neuen wettbewerbspolitischen Instruments zur Marktintervention („New Competition Tool“ – NCT), eine Neuregelung öffentlicher wirtschaftlicher Tätigkeit sowie Anpassungen der Fusionskontrolle.

 

Im Zentrum steht die Einführung des NCT, welches der Wettbewerbsbehörde ermöglicht, auch ohne Nachweis eines konkreten Wettbewerbsverstoßes tätig zu werden. Konkurrensverket kann künftig Märkte untersuchen und bei festgestellten strukturellen Wettbewerbsproblemen gezielte Abhilfemaßnahmen anordnen. Damit führt die Reform zu einer deutlichen Ausweitung der Eingriffsbefugnisse und zu einer früheren Interventionsmöglichkeit der Wettbewerbsbehörde. Sie steht damit im Kontext einer Entwicklung, in der Wettbewerbsbehörden zunehmend mit Instrumenten zur präventiven Marktgestaltung ausgestattet werden (z. B. das Bundeskartellamt mit den Eingriffsbefugnissen nach § 32f GWB).

Die möglichen Maßnahmen sind vor allem verhaltensorientierter Natur. So kann die Behörde etwa bestimmte Vertragsklauseln untersagen, diskriminierende Praktiken abstellen oder den Zugang zu wesentlichen Infrastrukturen verlangen. Die Eingriffe können sich nicht nur gegen einzelne Unternehmen richten, sondern auch auf ganze Marktsegmente zielen. Eine ursprünglich diskutierte Möglichkeit, auch strukturelle Maßnahmen wie Entflechtungen anzuordnen, wurde im Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht beibehalten. Das Instrument sieht ein Verfahren vor, das insbesondere Marktuntersuchungen und Konsultationen beinhaltet; Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt in der Neuregelung staatlicher wirtschaftlicher Tätigkeit. Eine neue gesetzliche Grundlage ersetzt die bisherigen Vorschriften und zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche oder kommunale Anbieter zu verhindern. Hintergrund ist die Annahme, dass öffentliche Marktteilnehmer gegenüber privaten Unternehmen strukturelle Vorteile haben können, etwa durch steuerliche Finanzierung oder geringere Insolvenzrisiken. Die Wettbewerbsbehörde erhält erweiterte Befugnisse, entsprechende Praktiken zu untersagen und durchzusetzen.

 

Die Fusionskontrolle wird angepasst. Künftig können Zusammenschlüsse leichter auch dann geprüft werden, wenn sie nur lokale oder kleinere Märkte betreffen. Zudem wird die Möglichkeit erweitert, Transaktionen unterhalb der Anmeldeschwellen stärker zu erfassen.

 

In der aktuellen wettbewerbspolitischen Diskussion wird die Reform, insbesondere von der anwaltlichen Praxis, durchaus kritisch eingeordnet. Negativ wird hervorgehoben, dass die Eingriffsschwelle des neuen Instruments vergleichsweise niedrig ausgestaltet worden sei. Da ein Einschreiten bereits ohne Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes möglich sei, könne dies die Vorhersehbarkeit und Verhältnismäßigkeit behördlichen Handelns beeinträchtigen und für Unternehmen zu erhöhter Rechtsunsicherheit führen. Kritiker sehen zudem die Gefahr, dass die Behörde auf Grundlage weit gefasster Kriterien ohne eindeutige Maßstäbe für die Auswahl und Intensität der Maßnahmen auch in funktionierende Marktstrukturen eingreifen könnte. Eingriffe in Marktprozesse könnten somit auch unbeabsichtigte negative Effekte auf Effizienz, Innovation oder Investitionsanreize haben.