12. GWB-Novelle: Empfehlungen der Bundesratsausschüsse

D GWB Novelle Bundesrat

BR-Ausschussempfehlungen: BR-Drs. 469/1/26 vom 14. September 2026

 

Die Bundesregierung hatte am 14. August 2026 den Regierungsentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle) dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 469/26)Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Finanzausschuss (Fz), der Rechtsausschuss(R) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) des Bundesrates haben am 14. September 2026 ihre Empfehlungen zum Regierungsentwurf einer 12. GWB-Novelle vorgelegt. Die Ausschussempfehlungen sind in der BR-Drs. 469/1/26 und Gegenstand der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026.

 

Die Ausschüsse empfehlen unter anderem,

 

  • die Darlegungs- und Beweislast der Versorgungsunternehmen bei der Kostenkontrolle nach § 29 Satz 1 Nr. 2 GWB auszuweiten;
  • das Vergabescreening nach drei Jahren gesetzlich verbindlich auf Wirksamkeit, Praxistauglichkeit, Erfüllungsaufwand und Datenqualität zu evaluieren und dem Gesetzgeber hierüber zu berichten;
  • bei Rundfunkunternehmen für die fusionskontrollrechtliche Umsatzberechnung künftig wie bei Presseunternehmen den Faktor vier statt acht anzuwenden;
  • die Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe über Super Plus hinaus auf sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe auszudehnen und einen zentralen Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes durch den Bund zu prüfen;
  • die besondere energiewirtschaftliche Missbrauchsaufsicht nach § 29 GWB nicht nur bis Ende 2032 zu verlängern, sondern vollständig zu entfristen;
  • im Wettbewerbsregister vorrangig die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer und nur ersatzweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu speichern);
  • die sogenannte 12-Uhr-Regel für Kraftstoffpreiserhöhungen aufzuheben;
  • die Verfolgung von Verstößen gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz bei einer Bundesstelle zu bündeln;
  • zur Entlastung bei hohen Kraftstoffpreisen ein befristetes Aussetzen der CO₂-Abgabe sowie eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer zu prüfen.

 

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig bezeichnet. Daher konnte sie die Vorlage auch ohne Stellungnahme des Bundesrates dem Bundestag nach drei Wochen zuleiten. Die erste Lesung der Novelle im Bundestag findet am 25. September 2026 statt.

 

Hintergrund

 

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anwendung des Kartellrechts effizienter auszugestalten, Verfahren zu beschleunigen und zugleich Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Insgesamt handelt es sich damit um ein breit angelegtes Reformpaket, das einerseits auf Verfahrensbeschleunigung und Entlastung abzielt, andererseits aber auch neue Prüfmechanismen und Instrumente einführt (vgl. zu den Einzelheiten insbesondere FIW-Artikel vom 21.07.2026 – Regierungsentwurf für eine 12. GWB-Novelle – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung).

 

                                                                                                                                                                                                      Ulrike Suchsland