Beihilferecht: Fragebogen zur AGVO

EU EU-Kommission Wettbewerbspolitik Beihilferecht AGVO

Zugang zum Fragebogen: EUSurvey – Survey

 

Die Europäische Kommission hat am 5. Juni 2026 einen gezielten Fragebogen („targeted survey“) zur laufenden Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht (Frist: 3. Juli 2026). Ziel dieser Erhebung ist es, den konkreten Beitrag zentraler Vereinfachungsmaßnahmen zum Abbau administrativer Belastungen für Mitgliedstaaten und Beihilfeempfänger zu quantifizieren.

 

Die Umfrage richtet sich an praktische Anwender der Beihilferegeln und konzentriert sich auf acht zentrale Vereinfachungsbereiche:

 

  • vereinfachte Kostenoptionen,

  • vereinfachte Bestimmung der Finanzierungslücke,
  • Behandlung von Unternehmen in Schwierigkeiten,

  • Anreizeffekt,

  • Wegfall bestimmter Evaluierungspflichten,

  • vereinfachte Behandlung kleiner Beihilfebeträge (insb. für KMU),

  • Investitionskosten bei Regionalbeihilfen,

  • sowie Vereinfachungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

 

Damit adressiert die Kommission gezielt jene Regelungsbereiche, die in der Praxis bislang als besonders komplex und administrativ aufwendig galten. Sie unterstreicht damit den Anspruch, regulatorische Reformen im Beihilferecht stärker evidenzbasiert auszurichten.

 

Hintergrund:

 

Die Europäische Kommission hatte bereits am 25. Februar 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der AGVO gestartet und einen neuen Entwurf der AGVO zur Konsultation veröffentlicht (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 3.03.2026: Beihilferecht: Neuentwurf der AGVO – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung). Die AGVO ermöglicht es Mitgliedstaaten, bestimmte Förderprogramme ohne vorherige Prüfung durch die EU-Kommission zu gewähren.

 

Die AGVO gilt seit 2014 und wurde mehrfach erweitert, wodurch sie zunehmend komplex und damit schwerer handhabbar geworden ist. Die Kommission möchte mit der Reform eine klarere Struktur, verständlichere Regeln und eine modernisierte Version schaffen.
Es handelt sich um eine der umfassendsten Überarbeitungen seit Inkrafttreten der AGVO. Der Neuentwurf ordnet die Vorschriften deutlicher nach einzelnen Beihilfekategorien, was die Orientierung erleichtern soll. Nutzer sollen schneller die jeweils relevanten Informationen finden. Schwellenwerte und zentrale Vorgaben befinden sich nun direkt in den entsprechenden Kapiteln statt als lange Liste im allgemeinen Teil. Wesentliche Grundregeln – etwa zur Berechnung der Beihilfehöhe, zur Transparenz oder zur Kumulierbarkeit – wurden überarbeitet. Ziel ist eine klarere und einheitlichere Anwendung. Die Verabschiedung der neuen AGVO ist derzeit für Ende 2026 vorgesehen; ggf. gibt es noch eine zweite Konsultationsrunde im Sommer. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.