Monopolkommission zum Auslaufen des Tankrabatts

D Monopolkommission GWB-Novelle Sektoruntersuchung Tankrabatt

Policy Brief: Monopolkommission-Policy-Brief-16-Tankrabatt.pdf

 

Die Monopolkommission hat in ihrem neuesten „Policy Brief“ das Auslaufen des Tankrabatts begrüßt und betont, dass die Steuersenkung zwar größtenteils, jedoch nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben wurde. Die unterschiedliche Weitergabe je nach regionaler Lieferstruktur deutet auf strukturelle Wettbewerbsprobleme in der Raffinerie- und Großhandelsebene hin. Die Kommission empfiehlt, künftig auf Eingriffe in die freie Preisbildung wie den Tankrabatt zu verzichten, da diese teuer sind und nur unvollständig weitergegeben werden sowie knappheitsbedingte Preissignale dämpfen. Zudem sollte das Bundeskartellamt das begonnene Verfahren nach § 32f GWB mit Nachdruck fortführen. Die geplante Übermittlung von Kraftstoffpreisen der Großhandelsebene im Rahmen der 12. GWB-Novelle sollte so angepasst werden, dass Fokus und Angemessenheit der Datenerhebung sichergestellt sind.

 

Die Monopolkommission unterstreicht damit die zunehmende Bedeutung strukturbezogener Wettbewerbspolitik im Kraftstoffsektor. Die nur teilweise Weitergabe des Tankrabatts sowie die regionalen Unterschiede werden als Indiz dafür gewertet, dass Wettbewerbsdefizite nicht primär auf der Tankstellenebene, sondern vor allem auf den vorgelagerten Marktstufen bestehen. Vor diesem Hintergrund gewinnt nach Ansicht der Monopolkommission § 32f GWB (Maßnahmen nach Sektoruntersuchungen) an Gewicht, da er es dem Bundeskartellamt ermögliche, über die reine Analyse hinaus strukturelle Abhilfemaßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

 

Zugleich macht die Monopolkommission deutlich, dass eine verbesserte Datengrundlage eine wesentliche Voraussetzung für ein solches Vorgehen sei. Die im Rahmen der 12. GWB-Novelle vorgesehene stärkere Erfassung von Großhandelspreisen sollte gezielt ausgestaltet werden, um Wettbewerbsprobleme auf den vorgelagerten Marktstufen präzise identifizieren zu können, ohne dabei unverhältnismäßige Belastungen zu schaffen. Insgesamt plädiert die Monopolkommission für einen wettbewerbspolitischen Ansatz, der weniger auf kurzfristige Preisinterventionen setzt, sondern vielmehr auf die nachhaltige Stärkung des Wettbewerbs in den zentralen Wertschöpfungsstufen des Kraftstoffmarktes zielt.

 

Bereits im Mai 2026 hatte die Monopolkommission erste Daten zum Tankrabatt veröffentlicht, die auf eine weitgehende, aber nicht vollständige Weitergabe der Steuersenkung hindeuteten. Diese Daten zeigten auch, dass die Kraftstoffpreise in Deutschland im Vergleich zu Frankreich und Großbritannien bereits vor dem Tankrabatt systematisch höher waren, was auf fortbestehende Wettbewerbsprobleme auf der deutschen Großhandelsebene hinwies (Pressemitteilung: Erste Daten zum Tankrabatt zeigen weitgehende Weitergabe, strukturelle Wettbewerbsprobleme bleiben bestehen – Monopolkommission).