Monopolkommission: Wettbewerbspolitische Empfehlungen für die nächste Bundesregierung
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Monopolkommission
Bundesregierung
PM: Aktuelles
– Monopolkommission
Empfehlungen: Wettbewerbspolitische_Empfehlungen_Monopolkommission.pdf
Am 20. Januar 2025 hat die Monopolkommission Empfehlungen
für die nächste Bundesregierung veröffentlicht. Sie konstatiert in ihren
Empfehlungen, dass in Deutschland und Europa erheblicher Reformbedarf besteht.
Die Politik wird aufgefordert, die Rahmenbedingungen so setzen, dass
Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission
sieht dabei im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in
Deutschland und Europa wiederzuerlangen.
Die wettbewerbspolitischen Empfehlungen der
Monopolkommission belaufen sich auf Folgende:
- Wettbewerbsfähigkeit
durch Vollendung des EU-Binnenmarktes stärken: Dazu gehört
insbesondere die Stärkung des Wettbewerbs und die konsequente Durchsetzung
des Wettbewerbsrechts. Marktzutrittsschranken seien weiter abzubauen, um
eine dynamische und innovationsfreudige Unternehmenskultur zu fördern.
- Industriepolitik
einsetzen, wenn Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist:
Die Industriepolitik soll auf Marktversagen reagieren können, stärker
europäisch ausgerichtet sein und darf dabei nicht auf die Förderung
einzelner nationaler Champions abzielen. Die strikte Kontrolle staatlicher
Beihilfen auf europäischer Ebene sollte unbedingt beibehalten werden. Auf
nationaler Ebene sollte ein Wettbewerbscheck für alle industriepolitischen
Maßnahmen eingeführt werden.
- Wirtschaftlicher
Machtkonzentration insbesondere in digitalen Märkten entschieden
entgegenwirken: Dafür soll das Kartellrecht und dessen Durchsetzung
weiterentwickelt werden. Die Verfahren sollen effizienter und schneller
werden. Schadensersatzansprüche sollen erleichtert werden, inklusive des
Nachweises der Schadenshöhe. Die Zuständigkeit für Kartellschadensersatzklagen
sollte bundesweit bei einem Gericht konzentriert werden. Kronzeugen
sollten bei der zivilrechtlichen Haftung weitergehend privilegiert werden,
und zwar sowohl gegenüber den Geschädigten als auch gegenüber den
Mitkartellanten. Auch sollen Digitale Ökosysteme weiter aufgebrochen
werden. „Kill zones“ und „Killerfusionen“ sollen stärker als bislang von
den Kartellbehörden erfasst werden können. Das Bundeskartellamt soll zudem
stärker in die Lage versetzt werden, Verbraucherrechtsverstöße effektiv zu
ahnden.
- Beteiligung des Bundes an
Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG beenden
- Deutsche Bahn durch
eigentumsrechtliche Trennung und gesetzlich vorgegebene Gemeinwohlziele
für die Zukunft aufstellen: Die Eisenbahninfrastruktur (DB InfraGO AG)
sollte eigentumsrechtlich von den Transportgesellschaften der Deutsche
Bahn AG getrennt werden. Gemeinwohlziele der DB InfraGO AG sollten durch
ein Bundesgesetz festgelegt werden. Die Monopolkommission empfiehlt einen
Vorrang der Pünktlichkeit. Zudem sollten klare Qualitätsziele in die
Regulierung der Trassenentgelte eingeführt werden, und es sollte ein
Effizienzmaßstab für die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
gelten.
- Im Energiesektor
wettbewerbsoffene Lösungen umsetzen und Versorgungssicherheit durch
wettbewerbsgesteuerten kombinierten Kapazitätsmarkt schaffen: Im
Energiemarkt sind wettbewerbsoffene Lösungen anzustreben, zum Beispiel
wenn es darum geht, das Marktdesign anzupassen.
- Bei Fernwärme durch
effektive Regulierung Transparenz und Wettbewerb herstellen: Für
Fernwärmepreise sollte die vor kurzem eingeführte Vergleichsplattform
erweitert werden, um die erhebliche Informationsasymmetrie zwischen
Fernwärmeunternehmen sowie Kunden zu verringern. Preisänderungen sollten
sich stärker am allgemeinen Wärmemarkt anstelle der eigenen
Produktionskosten orientieren. Es sollte eine vereinfachte
Price-Cap-Regulierung eingeführt werden mittels einer jährlich
anzupassenden Preisobergrenze.
- Wettbewerbselemente bei
der Entwicklung von Netzen stärken: Wettbewerbselemente im Netzausbau,
zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur, der Wasserstoffwirtschaft oder im
Telekommunikationsbereich, sollten gestärkt werden. Marktbasierte
Vergabeverfahren und Optionen sollen als Standard etabliert werden. Netzzugang
und Open-Access-Modelle sollen gefördert werden. Bei der Ladeinfrastruktur
sollte für die Verbraucher ein wirksamer Preisvergleich von
Lademöglichkeiten vor Ansteuern einer bestimmten Ladesäule geschaffen
werden. Die Förderung kommunaler Ladenetze sollte mit Wettbewerbszielen
verbunden werden.
- Der Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft sollte wettbewerblich erfolgen und ein dynamischer
Regulierungsansatz gewählt werden. Quersubventionen zwischen Gas- und
Wasserstoffnetzen sollten vermieden werden. Wasserstoffnetze sollten zudem
aufwandsgerecht und durch ein eigenes Netzentgelt finanziert werden.
- Schließlich soll bei den Mobilfunkfrequenzen
der Vorrang der Versteigerung als Vergabeverfahren für Funkfrequenzen bei
wieder in das TKG aufgenommen werden.
- Regulierung im Sinne
der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbewerbsorientiert ausgestalten: In
der Telekommunikation soll auf Regulierung im
Internet-Zusammenschaltungsmarkt verzichtet werden. Ein verbindlicher
Mechanismus für Direktzahlungen von Inhalte- und Diensteanbietern („Fair
Share“) an Netzbetreiber sollte abgelehnt werden. Die regulierten Entgelte
der Post sollten Preisen unter Wettbewerbsbedingungen entsprechen. So
sollte das Postgesetz so angepasst werden, dass Kosten stets
verursachungsgerecht zugeordnet werden.