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Monopolkommission: Wettbewerbspolitische Empfehlungen für die nächste Bundesregierung

D Monopolkommission Bundesregierung

PM: Aktuelles – Monopolkommission

Empfehlungen: Wettbewerbspolitische_Empfehlungen_Monopolkommission.pdf

 

Am 20. Januar 2025 hat die Monopolkommission Empfehlungen für die nächste Bundesregierung veröffentlicht. Sie konstatiert in ihren Empfehlungen, dass in Deutschland und Europa erheblicher Reformbedarf besteht. Die Politik wird aufgefordert, die Rahmenbedingungen so setzen, dass Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission sieht dabei im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa wiederzuerlangen.

 

Die wettbewerbspolitischen Empfehlungen der Monopolkommission belaufen sich auf Folgende:

 

  • Wettbewerbsfähigkeit durch Vollendung des EU-Binnenmarktes stärken: Dazu gehört insbesondere die Stärkung des Wettbewerbs und die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Marktzutrittsschranken seien weiter abzubauen, um eine dynamische und innovationsfreudige Unternehmenskultur zu fördern.

 

  • Industriepolitik einsetzen, wenn Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist: Die Industriepolitik soll auf Marktversagen reagieren können, stärker europäisch ausgerichtet sein und darf dabei nicht auf die Förderung einzelner nationaler Champions abzielen. Die strikte Kontrolle staatlicher Beihilfen auf europäischer Ebene sollte unbedingt beibehalten werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Wettbewerbscheck für alle industriepolitischen Maßnahmen eingeführt werden.

 

  • Wirtschaftlicher Machtkonzentration insbesondere in digitalen Märkten entschieden entgegenwirken: Dafür soll das Kartellrecht und dessen Durchsetzung weiterentwickelt werden. Die Verfahren sollen effizienter und schneller werden. Schadensersatzansprüche sollen erleichtert werden, inklusive des Nachweises der Schadenshöhe. Die Zuständigkeit für Kartellschadensersatzklagen sollte bundesweit bei einem Gericht konzentriert werden. Kronzeugen sollten bei der zivilrechtlichen Haftung weitergehend privilegiert werden, und zwar sowohl gegenüber den Geschädigten als auch gegenüber den Mitkartellanten. Auch sollen Digitale Ökosysteme weiter aufgebrochen werden. „Kill zones“ und „Killerfusionen“ sollen stärker als bislang von den Kartellbehörden erfasst werden können. Das Bundeskartellamt soll zudem stärker in die Lage versetzt werden, Verbraucherrechtsverstöße effektiv zu ahnden.

 

  • Beteiligung des Bundes an Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG beenden

 

  • Deutsche Bahn durch eigentumsrechtliche Trennung und gesetzlich vorgegebene Gemeinwohlziele für die Zukunft aufstellen: Die Eisenbahninfrastruktur (DB InfraGO AG) sollte eigentumsrechtlich von den Transportgesellschaften der Deutsche Bahn AG getrennt werden. Gemeinwohlziele der DB InfraGO AG sollten durch ein Bundesgesetz festgelegt werden. Die Monopolkommission empfiehlt einen Vorrang der Pünktlichkeit. Zudem sollten klare Qualitätsziele in die Regulierung der Trassenentgelte eingeführt werden, und es sollte ein Effizienzmaßstab für die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gelten.

 

  • Im Energiesektor wettbewerbsoffene Lösungen umsetzen und Versorgungssicherheit durch wettbewerbsgesteuerten kombinierten Kapazitätsmarkt schaffen: Im Energiemarkt sind wettbewerbsoffene Lösungen anzustreben, zum Beispiel wenn es darum geht, das Marktdesign anzupassen.

 

  • Bei Fernwärme durch effektive Regulierung Transparenz und Wettbewerb herstellen: Für Fernwärmepreise sollte die vor kurzem eingeführte Vergleichsplattform erweitert werden, um die erhebliche Informationsasymmetrie zwischen Fernwärmeunternehmen sowie Kunden zu verringern. Preisänderungen sollten sich stärker am allgemeinen Wärmemarkt anstelle der eigenen Produktionskosten orientieren. Es sollte eine vereinfachte Price-Cap-Regulierung eingeführt werden mittels einer jährlich anzupassenden Preisobergrenze.

 

  • Wettbewerbselemente bei der Entwicklung von Netzen stärken: Wettbewerbselemente im Netzausbau, zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur, der Wasserstoffwirtschaft oder im Telekommunikationsbereich, sollten gestärkt werden. Marktbasierte Vergabeverfahren und Optionen sollen als Standard etabliert werden. Netzzugang und Open-Access-Modelle sollen gefördert werden. Bei der Ladeinfrastruktur sollte für die Verbraucher ein wirksamer Preisvergleich von Lademöglichkeiten vor Ansteuern einer bestimmten Ladesäule geschaffen werden. Die Förderung kommunaler Ladenetze sollte mit Wettbewerbszielen verbunden werden.

 

  • Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollte wettbewerblich erfolgen und ein dynamischer Regulierungsansatz gewählt werden. Quersubventionen zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen sollten vermieden werden. Wasserstoffnetze sollten zudem aufwandsgerecht und durch ein eigenes Netzentgelt finanziert werden.

 

  • Schließlich soll bei den Mobilfunkfrequenzen der Vorrang der Versteigerung als Vergabeverfahren für Funkfrequenzen bei wieder in das TKG aufgenommen werden.

 

  • Regulierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbewerbsorientiert ausgestalten: In der Telekommunikation soll auf Regulierung im Internet-Zusammenschaltungsmarkt verzichtet werden. Ein verbindlicher Mechanismus für Direktzahlungen von Inhalte- und Diensteanbietern („Fair Share“) an Netzbetreiber sollte abgelehnt werden. Die regulierten Entgelte der Post sollten Preisen unter Wettbewerbsbedingungen entsprechen. So sollte das Postgesetz so angepasst werden, dass Kosten stets verursachungsgerecht zugeordnet werden.
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