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Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR)

EUKommission Industriepolitik Fusionskontrolle Beihilfenpolitik Subventionen

Kommission überprüft Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten – Europäische Kommission

Drittstaatliche Subventionen – Überprüfungsbericht

EUSurvey – Survey

 

Die Europäische Kommission hat am 12. August 2025 die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 18. November 2025 und soll die Kommission dabei unterstützen, den ersten Evaluierungsbericht zur FSR zu verfassen, der am 13. Juli 2026 fällig wird und der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt werden muss.

 

Die Konsultation erfolgt über einen Fragebogen, mit dem Meinungen zu bestimmten Elementen der Umsetzung und Durchsetzung der FSR eingeholt werden sollen. Zudem hat die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht für allgemeinere Rückmeldungen zu den wichtigsten Zielen des FSR-Überprüfungsberichts, seinen Umfang und Kontext.

 

In dem Überprüfungsbericht soll es insbesondere um folgende Aspekte gehen:

 

  • die Feststellung von Verzerrungen im Binnenmarkt
  • die Kategorien von drittstaatlichen Subventionen, bei denen mit größter Wahrscheinlichkeit eine Verzerrung des Binnenmarkts stattfindet
  • die Anwendung der Abwägungsprüfung
  • die Durchsetzung der Prüfung drittstaatlicher Subventionen von Amts wegen
  • die Schwellenwerte für die Anmeldung von Zusammenschlüssen und die Schwellenwerte für die Meldung im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren.

Daneben sollen auch die Entwicklungen in den internationalen Beziehungen in Bezug auf die Subventionskontrollsysteme von Nicht-EU-Ländern beschrieben werden. Die Kommission kündigt außerdem an, in dem Bericht den Verwaltungsaufwand für Unternehmen bei der Durchführung der Verordnung zu untersuchen.

 

Abhängig von den Ergebnissen können dem Bericht Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden, die insbesondere Änderungen der Schwellenwerte für Anmeldungen bzw. Meldungen, die Freistellung bestimmter Gruppen betroffener Unternehmen von den Anmelde- und Meldepflichten, die Festlegung spezifischer Schwellenwerte für bestimmte Wirtschaftszweige oder differenzierter Schwellenwerte für verschiedene Arten öffentlicher Aufträge, Änderungen der zeitlichen Vorgaben für Vorprüfungen und eingehende Prüfungen und die Aufhebung der FSR enthalten.

 

Nächste Schritte:

Zusätzlich hat die EU- Kommission eine Studie in Auftrag gegeben und kündigt weitere gezielte Konsultationen und Workshops mit Mitgliedstaaten und einzelnen Interessenvertretern an.

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